Flagge der EU
In jeder Veroffentlichung von Ausschreibungen, Artikeln, Ankundigungen oder Pressemitteilungen muss das Operationelle Programm, der Beitrag der EU und der Strukturfonds angegeben werden.
Was die Beteiligung der EU anbetrifft, muss sie genausten mit Angabe des Prozentsatzes der gemeinschaftlichen Kofinazierung des Projekts oder der Handlung erscheinen.
Entsprechend muss auch der Beitrag des Ministeriums fur Wirtschaft und Finanzen durch das Operationelle Programm „Informationsgesellschaft“ erscheinen.
Jede Veroffentlichung muss die Zeichen des Operationellen Programms, des 3en Gemeinschaftlichen Forderkonzepts, die griechische wie auch die europaische Flagge enthalten.
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