Wie das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Grundlage der bis zum 30.12.2006 verfügbaren Daten bekannt gab, wies die Absorption der Fördergelder aus dem 3. Gemeinschaftlichen Förderkonzept (GFK) während des Jahres 2006 eine beträchtliche Beschleunigung auf.
Gemäß den vom Ministerium veröffentlichten Daten erreichte der Anteil der absorbierten Mittel eine Höhe von 58% und die unterschriebenen Verträge (rechtliche Verpflichtungen) eine Höhe von 90% der insgesamt vorgesehenen öffentlichen Ausgaben. Für die sektoriellen Operationellen Programme belaufen sich die entsprechenden Zahlen auf 57,7 bzw. 88,6%, für die regionalen Operationellen Programme auf 58,5 bzw. 93,3%. Auf Grund der Regel n+2 werden im Jahr 2006 auch keine Fördergelder der Gemeinschaft verloren gehen.
Was die Unterzeichnung von Verträgen für das 3. GFK betrifft, so ist diese gemäß Artikel 30, Absatz 2 der Verordnung 1260/1999 der Europäischen Kommission bis zum abschließenden Datum der Förderfähigkeit von Ausgaben möglich. Gemäß diesem Artikel wird die endgültige Frist für die Förderfähigkeit von Ausgaben in den Beschlüssen für eine Teilnahme am Fonds festgesetzt, also bis zum 31.12.2008 (oder bis zum 30.4.2009 für die staatlichen Zuschüsse). Folglich können auch während des Jahres 2007 und 2008 noch Verträge unterzeichnet werden, da eine entsprechende Vereinbarung mit der Europäischen Kommission getroffen wurde, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden wird.
Wie diesbezüglich angemerkt wurde, ist der Erfolg in der Implementier-Geschwindigkeit des 3. GFK und der Gemeinschaftsinitiativen das Ergebnis der von der Regierung und allen involvierten Trägern unternommenen systematischen Anstrengungen.
Des weiteren wird angemerkt, dass die erste Umsetzungsphase des 3. GFK durch große Verspätungen gekennzeichnet war, die dazu führten, dass im März 2004 – mehr als 50 Monate nach Inkrafttreten des GFK - sich der Anteil der absorbierten Mittel auf lediglich 23% und die unterzeichneten Verträge auf lediglich 40% der öffentlichen Ausgaben insgesamt beliefen. Was die Gemeinschaftsinitiativen betrifft, so lag die Absorbierung bei 7%, wohingegen sie Ende 2006 einen Anteil von 52% erreichte (Durchschnittswert).
Seit März 2004 wurden koordinierte und intensive Anstrengungen für eine Überwindung der Schwächen und eine effektive Nutzung des 3. GFK unternommen, so das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. In diesem Rahmen wurden Maßnahmen für eine Beseitigung aller Probleme, die sich negativ auf die Entwicklung des GFK auswirkten, beschlossen und umgesetzt. Derartige Aktivitäten waren etwa:
- Die Evaluierung und Genehmigung des Management- und Kontrollsystems des 3. GFK durch die Europäische Kommission.
- Die Beseitigung der von der Kommission jahrelang vorgebrachten Zweifel bezüglich Themen wie der Rechtmäßigkeit der Vergabe und der Verwaltung der öffentlichen Verträge.
In diesem Rahmen wurden außerdem auf operativer Ebene eine Reihe an administrativen und legislativen Maßnahmen und Korrekturen für eine Rationalisierung und Beschleunigung des 3. GFK und für eine Vermeidung eines eventuellen Verlustes von Fördergeldern unternommen.
Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen betont außerdem, dass sich die Effektivität der Verbesserungsmaßnahmen des Management- und Kontrollsystems des 3. GFK auch in den jährlichen Bereichten des Europäischen Rechnungshofes zeige.
Gemäß dem Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofes 2006 – der das Jahr 2005 betrifft – über die Verwaltung der Fördergelder der Gemeinschaft durch die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten ist eine deutliche Verbesserung des Bildes von Griechenland zu erkennen. Dagegen wurden im Jahresbericht für das Finanzjahr 2003 Vorbehalte zum Management-Systems Griechenlands bezüglich des EFRE (Europäischer Fonds für die Regionalentwicklung) sowie ein Vorbehalt für die Funktionsweise des Kontrollsystems für den Kohäsionsfonds geäußert. So wird etwa auch darauf verwiesen, dass zum ersten Mal während der letzten Jahre Griechenland nicht ein einziges Mal wegen Unregelmäßigkeiten oder Rechtswidrigkeiten in der Verwaltung der Fördergelder aus den Strukturfonds abgemahnt wird.
„Nach mehrmonatigen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission haben wir die Programme des 3. GFK rationalisiert, so dass die Gefahr eines Verlustes von gemeinschaftlichen Fördermitteln minimiert wird. Die letztendlich erzielte Vereinbarung sieht ein Maßnahmenpaket für die Beschleunigung der Absorption und die Sicherstellung der Gemeinschaftsmittel vor, darunter auch die Erhöhung des Anteils der gemeinschaftlichen Finanzierung der operationellen Programme des GFK und die Definition der „Brückenprojekte“, die mit dem Nationalen Strategischen Referenzrahmen 2007-2013 fertig gestellt werden.
Die Mitteilung endet mit dem Hinweis: „Die Beschleunigung der Absorption der Fördergelder bestätigt die Effizienz der Politik der Regierung im Bereich des 3. GFK. Doch die gewaltigen Verspätungen vom Jahr 2000 bis zum März 2004 machen die Fortsetzung der Anstrengungen mit unverminderter Geschwindigkeit auch während der Jahre 2007 und 2008 erforderlich, wenn die Fördergelder der Gemeinschaft vollständig genutzt werden sollen“.