Breitbanddienste fur Behinderte
Der Sondersekretar fur die Informationsgesellschaft Prof. V. Asimakopoulos hat eine Intervention fur die Entwicklung spezieller Breitbanddienste fur Behinderte angekundigt.
Herr Asimakopoulos hat darauf hingewiesen, dass: „die Ausnutzung der neuen Technologien und insbesondere der Breitbandtechnologie von den Behinderten stellt einen fur alle verdeutlichenden praktischen Beweis dar, dass die digitalen Moglichkeiten alle ausnahmslos betreffen. Mit neuen technologischen Mitteln wollen wir der Schwierigkeiten entgegentreten, die nicht unbedingt auf den Behinderten fokussiert sind, sondern Schwierigkeiten der Gesellschaft selbst sind, fur Alle gleiche Chancen anzubieten“.
Die Intervention hat einen gesamten Haushalt von 5 Mil. Euro und wird vom europaischen Fond fur regionale Entwicklung und von Nationalmitteln kofinanziert. Sie ist als Aufforderung 162 vom Programm „Informationsgesellschaft“ veroffentlicht.
An der Intervention konnen gemeinnutzige juristische Personen des Privatrechts teilnehmen, die vom Ministerium der Gesundheit und sozialer Fursorge beaufsichtigt werden und die spezielle Zertifikation des Artikels 5 des Gesetzes 264671998 besitzen.
Die in der Intervention eingefugten Aktionen schlie?en die Entwicklung fachkundiger Dienstleistungsstellen fur Behinderte ein, wie z.B. Informationsdienststellen und Stellen zum Selbststudium uber die Verwendung und Nutzbarmachung modernen Breitbanddienstleistungen, die Entwicklung Strukturen fur den Zugang der Behinderten zu Dienststellenen elektronischer Kommunikation usw.
Die finanzielle Zuwendung fur Behinderte ist durch ihre Trager moglich, damit sie mit reifen technologischen Losungen fur ihre Unterstutzung in Fallen von Seh-, Hor-, Verstandnis- und Bewegungsproblemen ausgerustet werden konnen. Die noch zu entwickelnde Strukturen und Dienstleistungen werden eine oder mehrere Kombinationen von Ausrustung, wie Computer, spezielle Peripheriegerate unterstutzender Technologie, spezielle Software, spezielle Telekommunikationsgerate, Verbindung mit dem Bretband-Internet, Breitbanddienstleistungen und Ausbildung betreffen.
Antrage konnen von 10.04.2006 bis 10.05.2006 eingereicht werden.
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