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Nationaler Aktionsplan für die Beschäftigung
Wachstum und Beschäftigung in der digitalen Wirtschaft

Textquelle Jahresdurchführungsbericht

Im Schwerpunkt „Wachstum und Beschäftigung in der digitalen Wirtschaft“ unterstützt die Maßnahme 3.1, Schaffung günstiger Bedingungen für die  wirtschaftliche Tätigkeit, mit allen Aktionskategorien das Unternehmertum mittels Schaffung eines institutionellen Rahmens, Zertifizierungsverfahren und einer Verstärkung der Unterstützungsstrukturen der Massenkommunikationsmittel und der Dienstleistungen für den Wachstum des elektronischen Handels.

Die Maßnahme 3.2, Unterstützung der Unternehmen für ihren Eintritt in die digitalen Wirtschaft, trägt mit der gesamten Aktionskategorien direkt zur Förderung des Unternehmertum mittels Beihilfen zu den Unternehmen für den Eintritt der IG in ihrem Betrieb (Ausrüstung, e-business, Neuordnung usw.) mit  dem Ziel die Verminderung der Unkosten und die Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit bei.

Beispiele stellen die Programme Diktyotheite (Networking) und e-Business dar, die den politischen Richtlinien der Leitlinien 2 und 8 entsprechen.

Die Maßnahme 3.3, Forschung und technologisches Wachstum für die IG, trägt ins Gesamt zu EMRK mit der Aktionskategorie 3.3.1 bei, die sich auf die Forschung und den technologischen Wachstum bezieht, einerseits zum Ziel 2 mittels der gesamt vorgesehenen e-learning Anwendungen und andererseits  zum Ziel 3 mittels der gesamt vorgesehenen Anwendungen, die ebenfalls die Unterstützung des e-Business und die Schaffung Voraussetzungen für die Entwicklung integrierten

Benutzerschnittstellenssystemen einschließen, die die elektronische Bild-, Audio- und Sprachverarbeitung mit der Entwicklung der Forschungs- und Technologievernetzung nutzen. 

Die Maßnahme 3.4, Verbesserung der Fertigkeiten der Humanressourcen, trägt zum Ziel 2 mit allen in ihr integrierten Aktionskategorien und zum Ziel 3 bei. Konkret: es werden die positive Aktionen mittels Quote (60% Frauen) in der Weiterbildung der Grundfertigkeiten in den IKT (Aktionskategorien 3.4.1) und in spezifischer – abwechselnder Weiterbildung (Aktionskategorie 3.4.2) weiterbefördert.

In der Maßnahme 3.4 wird auch eine neue Aufforderung erwartet, die sich sowohl auf die Telebildung 500 Personen mit Behinderungen (kinematische Schwierigkeiten) und 7.000 Frauen, als auch die Ausbildung der Grundfertigkeiten in den IKT für 15.000 Frauen bezieht.

Die Maßnahme 3.5, Förderung der Beschäftigung in der IG, hat auch eine positive Reaktion auf den Zielen der totalen Beschäftigung mit Berücksichtigung der Leitlinie 1 ausgelöst, was die Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit mittels Programmen stage (Aktionskategorie 3.5.1) und speziellen Beschäftigungsprogramme für junge Forscher (Aktionskategorie 3.5.5) anbetrifft. 

Ebenfalls entspricht die Förderung der Telearbeit teilweise die Politik, die die Leitlinie 7 in Bezug auf die Einführung Ermutigungsprogramme und Unterstützung von Risikogruppen, die besondere Beschäftigungsprobleme wegen sozialen und geographischen Ausschluss entgegenstehen, zum Ausdruck bringt. 

Schließlich hat die Maßnahme 3.5 einen begrenzten Beitrag im Unternehmertum, hauptsächlich indirekten, mittels Schaffung spezieller Unterstützungseinrichtungen für Massenkommunikationsmittel und Unternehmer und auch mittels Förderung neuer Formen des Unternehmertums für Arbeitslose und Arbeitnehmer (Aktionskategorie 3.5.2) in Kohäsion mit der Leitlinien 2 und 3.


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