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Begleitung und Bewertung
Einleitung


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Wie deutlich wird, ist die Begleitung und die Bewertung des Operationellen Programms fur die Informationsgesellschaft ein in hochstem Maße erforderliches Verfahren fur die Kontrolle der Umsetzung der Projekte und Unterprojekte, die in dieses Programm aufgenommen wurden, so dass jedem Burger, jedem einzelnen von uns, die Vorteile aus der Entwicklung der Informationsgesellschaft ersichtlich werden.



Grundlegendes Organ fur dieses Verfahren ist gemaß den Bestimmungen fur das 3. GFK (Verordnung EG 1260/1999) der Uberwachungsausschuss, dessen Aufgabe die Begleitung der effektiven und korrekten Umsetzung des OP ist. 

Auftrag des Uberwachungsausschusses, dem dieser in seinen Sitzungen nachkommt, ist nicht nur die Begleitung der effektiven und korrekten Anwendung des Programms, sondern auch die Kontrolle der Qualitat seiner Umsetzung.

Im Jahrlichen Durchfuhrungsbericht werden in regelmaßigen Abstanden der Fortschritt, der in jedem einzelnen der Prioritatsschwerpunkte erzielt wurde, der Verlauf der Kontrollen, Schlussfolgerungen zur Entwicklung des Operationellen Programms, der Fortschritt in der Erreichung der Ziele des Programms usw. erfasst. 

Die Bewertung des OP besteht aus der Ex ante-Bewertung, der Zwischenbewertung, der Aktualisierung der Zwischenbewertung und der Ex post-Bewertung. Sie hilft bei der Einschatzung der Effektivitat der Aktionen des OP „Informationsgesellschaft“ fur das Alltagsleben der Burger, der Unternehmen, der offentlichen Verwaltung und der Gesellschaft im Allgemeinen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewertung der Erreichung der Programmziele.


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Der Uberwachungsausschuss eines jeden Operationellen Programms des 3. GFK hat die Verfolgung der Effektivitat und der korrekten Durchfuhrung des Programms als Aufgabe. Der Uberwachungsausschuss des OP „Informationsgesellschaft“ wird auf Beschluss des Ministeriums fur Wirtschaft und Finanzen gebildet.

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Der Jahresbericht wird wahrend des 1. Halbjahres des folgenden Jahres eingereicht und vom zustandigen Uberwachungsausschuss genehmigt. Anschließend schickt die Spezielle Verwaltungsdienststelle den Jahresbericht auf der Grundlage von Artikel 37 der Verordnung EG 1260/1999 an die Europaische Kommission.

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Fur die Bewertung der Effektivitat der strukturellen Interventionen der Gemeinschaft und fur die Analyse ihrer Auswirkungen auf konkrete strukturelle Probleme erfolgt im Rahmen des 3. Gemeinschaftlichen Forderkonzepts eine Bewertung aller Operationellen Programme (OP und R.OP).

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