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Auftragnehmer der Projekte |
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Rolle der Auftragsnehmer
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Im Rahmen der Durchfuhrung finanzierten Aktionen sind die Auftragsnehmer naturliche oder juristische Personen oder deren Verbande, die das jeweilige Projekt ausfuhren, entwickeln und instandhalten.
Da sie aus einem Zuweisungsverfahren offentlichen Dienstleistungsauftrags entstanden sind, sollen sie grundsatzlich die Rechtsvorschriften fur offentliche Auftrage befolgen. Sie bewahren parallel die vertraglichen Verpflichtungen und ihre Rechte nach der inlandischen Gesetzgebung.
Jedoch, die besondere Natur des Projekts, d.h. die Tatsache, dass es sich um ein Projekt handelt, dass aus Gemeinschafts- bzw. Nationalmitteln finanziert wird, belastet die Auftragsnehmer mit einigen zusatzlichen Verfahrensverpflichtungen.
Die offentlichen Auftragsgeber verpflichten sich ihrerseits die Auftragsnehmer, als Endbegunstigter, uber ihre Verpflichtungen zu informieren (z.B. uber die Verpflichtung, ortliche Kontrollen von den zustandigen Kontrollorganen des 3ten GFK zu akzeptieren).
Diese Verpflichtungen werden grundsatzlich in der Entscheidung uber die Aufnahme des finanzierten Projekts im OP „IG“ aufgenommen. Jedoch behalten die offentlichen Auftragsgeber das Recht, sowohl wahrend der Ausschreibungsphase, als auch beim Vertragsunterschrift die Sorgfaltspflicht der erforderlichen Maßnahmen in ausreichendem Maße zu fordern (z.B. Sonderbedingungen der Ausschreibung, Vertragsklausel usw.).
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