Endbegunstigte sind die spezialisierten Trager, die die Ausfuhrung der Maßnahmen und der Aktionen des Programms, entsprechend dem Sektor in dem sie aktiv werden, und ihre Befugnisse ubernommen haben. (Quelle: OP Wettbewerbsfahigkeit)
Die Maßnahmen und die Aktionen, die jeder Endbegunstigter zum Ausfuhren ubernommen hat, werden in der Εrganzung zur Programmplanung des Programms angegeben. Fur einen wichtigen Teil der Aktionen, die die Unternehmensbeihilfen in den Bereich der Verarbeitung, des Tourismus und der Energie anbetreffen, Endbegunstigte sind auch Zwischenverwaltungstrager.
Der Endbegunstigte (EB) ist mit dem Beschluss der Projektaufnahme verpflichtet, einige allgemeine und spezielle Bedingungen zu erfullen. Die Aufnahmebedingungen der Aktion bestimmen verbindlich die Ausfuhrungs-, Finanzierungs-, Uberwachungsweise und die Kontrolle des Projekts.
Der Endbegunstigte ist verpflichtet, die Sonderverwaltungsdienststelle des Operationellen Programms mit monatlichen Ausgabenberichten und mit dreimonatigen Uberwachungsberichten der Aktion und ihrer Unterprojekten zu unterrichten. Die Berichte gelten als eidlich abgegebene Erklarungen der Zustandigen fur die Zahlungen und fur das ausgefuhrte Projekt des Endbegunstigters und bilden Finanzierungsaufforderungen an die entsprechende Gemeinschafts- bzw. Nationalfinanzierung.
Es gilt fur die Einreichungszeit der Berichte folgendes: die Zeit der Einreichung der monatlichen Berichte wird auf funfzehn (15) Kalendertage vor dem Ende jedes Kalendermonats bestimmt, wahrend die Zeit der Einreichung der dreimonatigen Berichten auf einem Kalendermonat vor dem Ende jedes Kalenderquartals bestimmt wird (mit Ausnahme des letzten Monats des Jahres, wo die Zeit der Einreichung des monatlichen Berichts auf dreißig (30) Kalendertage vor dem Ende des letzten Kalendermonats bestimmt wird, wahrend des dreimonatigen Berichts auf zwei Kalendermonate vor dem Ende des letzten Kalenderquartals bestimmt wird).
Konsequenz der Zuwiderhandlung der Bedingung: Nicht rechtzeitige Einreichung der obigen monatlichen bzw. dreimonatlichen Berichte innerhalb der letztgenannten Frist kann zur Aufhebung oder Unterbrechung der Finanzierung fuhren