Das Verwaltungsbehörde des Programms "Informationsgesellschaft" ist eine von den Verwaltungsbehorden der 25 Programme (sektorale und regionale) des 3. gemeinschaftlichen Forderkonzepts und wird vom europaischen Sozialfonds und dem europaischen Fonds fur regionale Entwicklung kofinanziert.
Arbeit des Verwaltungsbehörde des Programms "Informationsgesellschaft" ist die Absicherung der Leistungsfahigkeit und die Kontrolle der Gesetzmassigkeit und Regelmassigkeit des Managements und der Anwendung des entsprechenden Operationellen Programms.
Die Befugnisse der Verwaltungsbehorde auf dem Niveau des OP, die im Artikel 34 der Verordnung (Regierungsblatt) 1260/1999 und in den Anwendungsvorschriften des GFK vorgesehen werden, werden im Gesetz 2860/2000 bestimmt und sind folgende:
- Sie wendet die Erganzung zur Programmplanung an
- Sie schlagt dem Sondersekretar des Ministeriums fur Wirtschaft und Finanzen die Aufnahme der Aktionen in dem zugoherigen Operationellen Programm vor.
- Sie gewahrleistet die Vereinbarkeit der im Operationellen Programm aufgenommenen Aktionen zu dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht und der nationalen und gemeinschaftlicher Politik und vor allem zu den Vorschriften fur den Wettbewerb, den offentlichen Auftragen, der Beseitigung der Ungleicheiten und der Forderung der Gleichstellung von Mannern und Frauen. Zu diesem Zweck gewahrt sie jede mogliche Unterstutzung den Endbegungstigten in Kooperation mit den entsprechenden offentlichen Tragern, damit sie ihren Verpflichtungen entgegenkommen.
- Sie uberwacht den Anwendungsverlauf des Operationellen Programms und verfasst Vorschlage fur seine Reformationen, die sie an den Uberwachungsausschuß des Operationellen Programms weiterleitet.
- Sie sammelt die verwendbahren, okonomischen und statistischen Daten und leitet sie an das Intergrierte Informationssystem (IIS) weiter.
- Sie verfast die Anpassungsvorschlage der Erganzungen zu Programmplanung, und leitet sie an den Uberwachungsausschu? des Operationellen Programms weiter.
- Sie verfast die jahrliche Durchfuhrungsberichte und den Abschlussbericht des Operationellen Programms und leitet sie an seinem Uberwachungsausschuss und der Verwaltungsbehorde des GFK weiter.
- Sie organisiert und uberwacht die Zwischenbewertung des Operationellen Programms in Kooperation mit der Verwaltungsbehorde des GFK und erarbeitet Vorschlage fur die entsprechende Ausnutzung ihrer Ergebnisse.
- Sie uberwacht die Erhaltung des in sich abgeschlossenen Bilanzsegmentes fur jede Tatigkeit der Endbegunstigte.
- Sie kooperiert mit der Verwaltungsbehorde des GFK und mit dem Uberwachungsausschuss des Operationellen Programms und gewahrt ihnen jede angeforderte Information.
- Sie fuhrt die vorgesehene Kontrolle aus, fahrt mit den notigen Aktionen auf Grund der Schlussfolgerungen der Kontrollen fort, informiert den Ausschuss, die Zahlstelle und den Finanzkontrollausschuss des Ministeriums fur Wirtschaft und Finanzen und ergreift die notige Konformitatsmassnahmen nach entsprechenden Empfehlungen obiger Behorden.
- Sie wendet die Publizitatsaktionen des Operationellen Programms in Kooperation mit der Verwaltungsbehorde des GFK, dem Uberwachungsausschuss des Operationellen Programms und dem Ausschuss an. Sie uberwacht die Erhaltung der Verpflichtungen der Endbegunstigter im Bezug auf Offentlichkeitsarbeit und die Gewahrung von Informationen fur die Aktionen, die sie durchfuhren.
- Sie gewahrt dem Uberwachungsausschuss des Operationellen Programms organisatorische Unterstutzung.
In der folgenden Tabelle wird zusammengefasst die funktionalle Beziehung zwischen VB des OP „IG“ und den ubrigen Einrichtungen des Systems dargestellt.
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Die Verwaltungsbehorde des OP „IG“
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| Uberwachungsausschuss des GFK |
- wendet ihre Beschlussfassungen an, wie ihr durch die Verwaltungsbehorde des GFK zugewiesen werden
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Uberwachungsausschuss des Operationellen Programms (OP)
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wird von ihr beaufsichtigt
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unterstutzt ihre Tatigkeiten auch organisatorisch
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sorgt fur die Anwendung ihrer Beschlussfassungen
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schlagt ihr Veranderungen des OP und Anpassungen zu Erganzung der Programmplanung vor
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leitet den jahrlichen Durchfuhrungsbericht des OP zur Genehmigung weiter
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Die Verwaltungsbehorde des GFK
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koordiniert ihr Werk auf der Grundlage von Richtlinien und Richtungen, die ihr fur die Verwaltung, Bewertung und Kontrolle gewahrt werden
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kooperiert, so dass der Inhalt des IIS ihre Bedurfnisse abdeckt
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kooperiert fur die Organisierung und den Inhalt der Zwischenbewertungen
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wendet die Rahmenbedingungen der Offentlichkeitsarbeit an, die die VB des GFK erarbeitet
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reicht ihr den jahrlichen Durchfuhrungsbericht des OP
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bietet ihr jede angeforderte Information an usw.
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Zahlstelle
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FKA
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Europaische Komission
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Endbegunstigter
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unterrichtet – ladt zur Aktionsaufnahmen, bewertet ihre Vorschlage und empfielt ihre Aufnahme entsprechend dem zustandigen Sonder- oder Generalsekretar
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gibt die Aufnahmebeschlussfassungen heraus und uberwacht die Umsetzung der Aktionen
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sammelt von ihnen die notige Daten
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uberwacht die Erhaltung des in sich abgeschlossenen Bilanzsegmentes fur jede Aktion von ihnen
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bietet ihnen jede mogliche Unterstutzung an
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fuhrt die vorgesehenen Kontrollen bei ihnen aus usw.
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“Unterschied“ zwischen Verwaltungsbehörde des Programms "Informationsgesellschaft" und „IG AG“
Selbst wenn ihre Namen ahneln, musste das Verwaltungsbehörde des Programms "Informationsgesellschaft" mit der „Informationsgesellschaft-AG“ (IG-AG) nicht verwechselt werden.
Es bestehen Unterschiede bezuglich ihre Rollen innerhalb des Operationellen Programms „Informationsgesellschaft“ (OP „IG“). Das Verwaltungsbehörde des Programms "Informationsgesellschaft" ist verantwortlich fur das Management des OP „IG“, wahrend die IG-AG die Trager (Endbegunstigter) ohne Entgeld unterstutzt, die Projekte umsetzen, die vom OP „IG“ finanziert werden und parallel dazu Projekte im Namen dritter Trager ausfuhrt (d.h. sie ist Endbegunstigter des OP „IG“).
Hinsichtlich ihrer Rechtsform gehort die Verwaltungsbehörde des Programms "Informationsgesellschaft" unter dem Sondersekretariat für Digitale Planung des Ministeriums fur Wirtschaft und Finanzen (MWF), d.h. sie ist eine Behorde des MWF. Die IG-AG ist eine juristische Person des Privatrechts (JPPR) und insbesondere eine Aktiengesellschaft mit einzigem Aktionar den griechischen Staat und wird vom Ministerium des Inneren der offentlichen Verwaltung und Dezentralisierung (IOVD) beaufsichtigt.