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Nationaler Aktionsplan für die Beschäftigung

Die politischen Richtlinien für die Beschäftigung, die der nationale Aktionsplan für die Beschäftigung vorschlägt, werden gemäß der 3 grundlegenden Ziele und der 10 Leitlinien der entsprechenden europäischen Strategie gegliedert.



Die Ziele beziehen sich, der Reihe nach, auf die totale Beschäftigung, die Verbesserung der Qualität und der Produktivität der Arbeit und die Unterstützung des sozialen Zusammenhalts und  die Integration.

Die Leitlinien, wie sie gemäß des EMRK 2004 (Europäische Menschenrechtskommission) erwähnt (und klassifiziert) werden, sind:

  • Aktive und präventive Maßnahmen für die Arbeits- und Beschäftigungslosen
  • Unterstützung des Unternehmertums für die Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Verwaltung der Änderungen und Förderung der Anpassungsfähigkeit und Mobilität im Arbeitsmarkt
  • Förderung der Entwicklung der Humanressourcen und der lebenslangen Ausbildung
  • Zunahme des Angebots an Arbeitspotenzial und Förderung der Verlängerung des Berufslebens
  • Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer
  • Förderung der Integration und der Bewältigung von Diskriminierung zum Schaden benachteiligter Personen im Arbeitsmarkt 
  • Anreize zur Verbesserung der Anziehungskraft der Arbeit
  • Umwandlung der unangemeldeten Arbeit in regelmäßiger Beschäftigung
  • Bewältigung der regionalen Ungleichheiten im Arbeitsmarkt

Das OP „IG“ und die Εrgänzung zur Programmplanung wurden im Rahmen der Ziele und Leitlinien der EMRK geplant und vollendet.


Textquelle Jahresdurchführungsbericht
Nationaler Aktionsplan für die Beschäftigung
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In der Maßnahme 1.1 des Schwerpunktes, „ Bildung und Kultur “, resultiert ein indirekter Beitrag zu den Zielen der EMRK von den Projekten für die Ausrüstung und die Vernetzung mit dem Internet der schulischen Einheiten und die Schaffung von öffentlichen Informationseinrichtungen in Bibliotheken.

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Die Maßnahme des Schwerpunktes „ Betreuung des Bürgers und Verbesserung der Lebensqualität“ trägt beträchtlich zu den Zielen des Nationalen Aktionsplans für die Wettbewerbsfähigkeit mit Aktionen dar, die das gesamte Spektrum der Bürgerbetreuung und die Verbesserung der Lebensqualität abdecken.

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Im Schwerpunkt „Wachstum und Beschäftigung in der digitalen Wirtschaft“ unterstützt die Maßnahme 3.1, Schaffung günstiger Bedingungen für die  wirtschaftliche Tätigkeit, mit allen Aktionskategorien das Unternehmertum mittels Schaffung eines institutionellen Rahmens, Zertifizierungsverfahren und einer Verstärkung der Unterstützungsstrukturen der Massenkommunikationsmittel und der Dienstleistungen für den Wachstum des elektronischen Handels.

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Die Maßnahmen des Schwerpunktes „Kommunikationen“ tragen beträchtlich zu den Zielen des Nationalen Aktionsplans für die Wettbewerbstätigkeit mit Aktionen bei, die die Förderung fortgeschrittener Telekommunikationsdienststellen für die Bürger und auch die Förderung und die Modernisierung der Telekommunikationsinfrastrukturen  vorsehen.

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Der Schwerpunkt „Technische Hilfe“ unterstützt den Nationalen Aktionsplan für die Wettbewerbsfähigkeit mit der Maßnahme 5.3, die sich auf die technische Hilfe ESF (europäischer Sozialfonds) bezieht.

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