Die Maßnahme 1.1 des Schwerpunktes „ Bildungswesen und Kultur “ trägt zu den Zielen des NAPSI durch die Aktionskategorien 1.1.1 und 1.1.2 bei, die die Ausstattung der Sonderschulen der primären und Sekundärstufe des Bildungswesens und der Einrichtungen der Zentren für Erkennung, Bewertung und Unterstützung der Schüler mit Lernschwierigkeiten mit Vernetzungs- und Audiovisuellensystemen umfassen.
Der Schwerpunkt, „ Bürgerbetreuung und Verbesserung der Lebensqualität“, nimmt aktiv bei der Ausführung der Ziele des Nationalen Aktionsprogramms für die Soziale Integration mit den Maßnahmen 2.2 und 2.6 teil, die zur Bürgerbetreuung und zur besseren Lebensqualität beitragen.
Der Beitrag des Schwerpunktes „Wachstum und Beschäftigung in der Digitalen Wirtschaft“ in der Maßnahmen 1.1, 2 und 3 des Nationalen Aktionsplans für die Soziale Integration ist bedeutend. Er wird mit allen Mitteln des Schwerpunktes, mit dem Ziel, unter anderem, die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Fertigkeiten der Humanressourcen und die Forschung und den technologischen Wachstum beigesteuert. .
Der Schwerpunkt „Kommunikationen“ dient direkt dem Nationalen Aktionsplan für die Soziale Integration mit der Maßnahme 4.3 und indirekt mit den übrigen Maßnahmen, indem er Aktionen vorsieht, die das gesamte Spektrum der Telekommunikationen und die Förderung der Erweiterung der Poststrukturen abdecken.
Der Schwerpunkt „Technische Hilfe“ trägt zu den Zielen des NAPSI mit der Maßnahme 5.3 und konkret mit dem Funktionieren der „Arbeitsgruppe für den totalen Zugang und die Benutzerfreundlichkeit in der „IG“ von allen Bürger“ und mit dem Auftrag für den Entwurf für die strategische Prävention der Ausschlussgefahr der Behinderte von der IG bei.
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