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Nationales Aktionsprogramm für die Soziale Integration

Im OP „IG“ wird eine doppelte Strategie für die soziale Integration angewandt, d.h. Maßnahmen allgemeiner Natur die Quoten für Behinderte oder / und Frauen vorsehen. Sie fassen aber auch Maßnahmen mit besonderer Vorsorge für Aktionskategorien für Risikogruppen um. Die Kohäsion des Nationalen Aktionsprogramms für die Soziale Integration mit dem OP „IG“ wird weiter unten zusammengefasst beschrieben:
 



Bezüglich der Maßnahme 1.1: Politische Maßnahme für die Beschäftigung. Die Kohäsion bezieht sich auf Interventionen zugunsten besonderer benachteiligter Gruppen und zugunsten der Arbeitslosen in Gebieten oder in Marktbereichen hoher Arbeitslosigkeit und auf der Förderung der Beschäftigung.

Bezüglich der Maßnahme 1.2: Zugang zu Mitteln, Rechten, Waren, Dienstleistungen. Die Kohäsion bezieht sich hauptsächlich auf Maßnahmen im Bereich der  Bildung und der Gesundheit - Fürsorge.

Bezüglich der Maßnahme 2: Vorbeugung der Ausschlussgefahr. Die politischen Richtlinien für ihn beziehen sich auf  Maßnahmen im Bereich der Bewältigung, der digitalen Kluft und des elektronischen Ausschlusses, des Beistandes und der Vorbeugung der Benachteiligungsgefahr für die Behinderte und des geographischen Ausschlusses bzw. Umstrukturierung der ländlichen Regionen. Die Gesamtheit des OP kann als mittelbar zusammenhängend, sobald es auf die Bewältigung der digitalen Kluft abzielt. 

Unmittelbarer Zusammenhang wird dennoch mit den Maßnahmen festgestellt, die sich im Bereich des totalen Zugang der Risikogruppen zur IG und zum Teilsektoralen Aktionen beziehen, wie diese die auf der Unterstützung bzw. Entwicklung des  Unternehmertum in abgelegenen und weniger entwickelten Bergregionen des griechischen Hoheitsgebietes abzielen.

Bezüglich der Maßnahme 3: Aktionen für bestimmte Risikogruppen, die sich auf Maßnahmen im Bereich besonderer Gruppen außer der Behinderten und älteren Arbeitslosen beziehen, werden im OP nicht explizit erwähnt. Die Bezugsnahmen für „Risikogruppen“ werden als Grundlage der Anerkennung des Zusammenhanges angenommen.

Bezüglich der Maßnahme 4: Mobilisierung aller Träger und Behörden. Die Verbesserungen beim Funktionieren der öffentlichen Verwaltung, die das OP „IG“ durch die „elektronische Regierung“ mit sich bringt und insbesondere, die sich auf die Anstalt für die Beschäftigung des Arbeitkraftpotenzials (OAED)  beziehen, zeigen unmittelbaren Zusammenhang.


Textquelle Jahresdurchführungsbericht
Nationales Aktionsprogramm für die Soziale Integration
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Die Maßnahme 1.1 des Schwerpunktes „ Bildungswesen und Kultur “ trägt zu den Zielen des NAPSI durch die Aktionskategorien 1.1.1 und 1.1.2 bei, die die Ausstattung der Sonderschulen der primären und Sekundärstufe des Bildungswesens und der Einrichtungen der Zentren für Erkennung, Bewertung und Unterstützung der Schüler mit Lernschwierigkeiten mit Vernetzungs- und Audiovisuellensystemen umfassen.

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Der Schwerpunkt, „ Bürgerbetreuung und Verbesserung der Lebensqualität“, nimmt aktiv bei der Ausführung der Ziele des Nationalen Aktionsprogramms für die Soziale Integration mit den Maßnahmen 2.2 und 2.6 teil, die zur Bürgerbetreuung und zur besseren Lebensqualität beitragen.

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Der Beitrag des Schwerpunktes „Wachstum und Beschäftigung in der Digitalen Wirtschaft“ in der Maßnahmen 1.1, 2 und 3 des Nationalen Aktionsplans für die Soziale Integration ist bedeutend. Er wird mit allen Mitteln des Schwerpunktes, mit dem Ziel, unter anderem, die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Fertigkeiten der Humanressourcen und die Forschung und den technologischen Wachstum beigesteuert. .

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Der Schwerpunkt „Kommunikationen“ dient direkt dem Nationalen Aktionsplan für die Soziale Integration mit der Maßnahme 4.3 und indirekt mit den übrigen Maßnahmen, indem er Aktionen vorsieht, die das gesamte Spektrum der Telekommunikationen und die Förderung der Erweiterung der Poststrukturen abdecken.

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Der Schwerpunkt „Technische Hilfe“ trägt zu den Zielen des NAPSI mit der Maßnahme 5.3 und konkret mit dem Funktionieren der „Arbeitsgruppe für den totalen Zugang und die Benutzerfreundlichkeit in der „IG“ von allen Bürger“ und mit dem Auftrag für den Entwurf für die strategische Prävention der Ausschlussgefahr der Behinderte von der IG bei.

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